Der Burgerrat hat gestützt auf § 25 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte den Wahltermin für die Wahl des Burgerpräsidenten/in (Majorzwahl) wie folgt neu festgelegt:
09.08.2020: Wahl Burgerpräsident/in
Der Wahlvorschlag für die Wahlen vom 09. August 2020 müssen bis spätestens am
22. Juni 2020, 17.00 Uhr per Post eingegangen sein oder beim Burgerschreiber Martin Richterich,
Hinterfeldstr. 27, 4242 Laufen, abgegeben werden.
Die Stille Wahl ist gemäss Gemeindeordnung möglich.